Fahrschule Wolfrum Bayreuth
EU-Klassen
Stand: August 2011
| Klasse A | |
| Klasse: A | BESCHREIBUNG: Krafträder (auch Zweiräder mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h MINDESTALTER: 18 Jahre beschränkt auf Krafträder bis 25kW, jedoch nicht mehr als 0,16 kW/kg. Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis 25 Jahre unbeschränkte Fahrerlaubnis für Krafträder (Direkteinstieg) GELTUNGSDAUER: unbefristet |
| Klasse: A1 | BESCHREIBUNG: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11kW (Leichtkrafträder) MINDESTALTER: 16 Jahre bis zum 18. Lebensjahr ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt GELTUNGSDAUER: unbefristet |
| Klasse B | |
| Klasse: B | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges oder die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg nicht übersteigt) MINDESTALTER: 18 Jahre GELTUNGSDAUER: unbefristet |
| Klasse: BE | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges oder die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg übersteigt) MINDESTALTER: 18 Jahre GELTUNGSDAUER: unbefristet |
| Klasse C | |
| Klasse: C | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg) MINDESTALTER: 18 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse: CE | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg) MINDESTALTER: 18 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse: C1 | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg, aber nicht mehr als 7.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg MINDESTALTER: 18 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet bis zum 50. Lebensjahr danach auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse: C1E | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg, aber nicht mehr als 7.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000kg nicht übersteigen darf) MINDESTALTER: 18 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet bis zum 50. Lebensjahr danach auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse D | |
| Klasse: D | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg) MINDESTALTER: 21 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse: DE | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg) MINDESTALTER: 21 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse: D1 | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen bis höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg) MINDESTALTER: 21 Jahre GELTUNGSDAUER: Befristet auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse: D1E | BESCHREIBUNG: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen bis höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000kg nicht übersteigt, wobei der Anhänger nicht zur Personenbeförderung benutzt werden darf) MINDESTALTER: 21 Jahre Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich eines Anhängers) zulässig GELTUNGSDAUER: Befristet auf 5 Jahre VERLÄNGERUNG: Um 5 Jahre, mit Nachweis einer Gesundheitsprüfung |
| Klasse M | |
| Klasse: M | BESCHREIBUNG: Kleinkrafträder (Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm3 Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und nicht mehr als 50km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals zugelassen worden ist. Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen MINDESTALTER: 16 Jahre GELTUNGSDAUER: unbefristet |
| Klasse L | |
| Klasse: L | BESCHREIBUNG: Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden (Kennzeichnung des Anhängers mit 25 km/h Schild sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderungsfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern MINDESTALTER: 16 Jahre GELTUNGSDAUER: unbefristet |
| Klasse T | |
| Klasse: T | BESCHREIBUNG: Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) MINDESTALTER: 16 Jahre GELTUNGSDAUER: unbefristet |
